Hamburg, Hannover (epd). Die evangelische Kirche zahlt einem Zeitungsbericht zufolge pro Missbrauchsfall im Schnitt weniger als die römisch-katholische Kirche. Erhielten Betroffene von den evangelischen Landeskirchen pro Fall durchschnittlich 13.370 Euro, zahlten die katholischen Bistümer im Schnitt 21.287 Euro, berichtete die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ unter Berufung auf offizielle Zahlen in der aktuellen Ausgabe. Ein EKD-Sprecher nannte den Vergleich unzutreffend.
Die evangelischen Landeskirchen hätten insgesamt 9,6 Millionen Euro bewilligt, teilte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) laut „Christ & Welt“ auf Anfrage mit. 718 von 757 Anträgen seien positiv beschieden worden. Die katholischen Bistümer hätten nach Angaben der zuständigen Kommission auf 606 Anträge hin Betroffenen von sexualisierter Gewalt eine Gesamtsumme von 12,9 Millionen Euro zugesprochen. Die Zahlenangaben beider Kirchen beziehen sich den Angaben zufolge auf die Zeit bis zum Jahresende 2021.
Ein EKD-Sprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage, die genaue, wissenschaftliche und systematische Erhebung der vorliegenden Fallzahlen sei eine der wichtigen Aufgaben der laufenden Aufarbeitungsstudie ForuM. Dies sei Teil der institutionellen Aufarbeitung, die extern und unabhängig ausgeführt werde. Erste Ergebnisse hat die EKD für diesen Herbst angekündigt.
Die aktuellen Standards für die Bemessung der Anerkennungsleistungen unterschieden sich nicht zwischen katholischer und evangelischer Kirche, sagte der EKD-Sprecher: „Die 2021 verabschiedete Musterordnung der EKD sieht gegenüber der katholischen Regelung eine deutlich höhere Mindestsumme vor. Der in dem Bericht aufgemachte Vergleich auf der Basis von bis 2021 geleisteten Durchschnittssumme umfasst je unterschiedliche Leistungszeiträume, was natürlich zu einer deutlichen Verzerrung führt.“
So seien Zeiträume, in denen noch Pauschalleistungen von 5.000 Euro geleistet wurden, nur bei der evangelischen Berechnung einbezogen worden, sagte der Sprecher dem epd. Für Betroffene, die diese Art der Anerkennungsleistung in einem Teil der Landeskirchen erhalten haben, bestehe seit 2020/21 die Möglichkeit, die Leistungen individuell nach heutigem Standard neu berechnen zu lassen.