Celle, Bremen (epd). Das Land Bremen hat einem Urteil zufolge zwischen Oktober 2017 und September 2018 die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zu großzügig berechnet. Laut der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Celle genügte die Berechnung nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sogenanntes schlüssiges Konzept zur Erhebung angemessener Leistungen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Dadurch seien dem Land „tendenziell“ zu hohe Kosten entstanden. Das Urteil erging bereits am 30. August 2022 (Az.: L 15 AS 106/20). Eine Revision ist nicht möglich.
Ein alleinstehender Mann hatte ursprünglich das Jobcenter verklagt, um höhere Unterkunftskosten zu erhalten, hieß es. Das Sozialgericht Bremen habe die Klage jedoch abschlägig beurteilt. Das Landessozialgericht habe dieses Urteil bestätigt und sich dabei intensiv mit dem „schlüssigen Konzept“ in Bremen auseinandergesetzt. Die Richter hätten im Ergebnis festgestellt, dass die auf der Grundlage eines Fachgutachtens angewandte Methodik mit Zuschlägen für bestimmte Stadtteile nicht schlüssig sei. Sie führe zu erhöhten Unterkunftskosten.
Dieser methodische Fehler habe sich sogar fortgeschrieben: Laut dem Gericht wirkte das nicht schlüssige Konzept bereits zugunsten des Klägers und konnte deshalb nicht zu noch höheren Leistungen führen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse der Staat lediglich ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern - und darum auch nur die Mittel zahlen, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Weitere politische Ziele seien dem Existenzminimum nicht zuzuordnen.