Bad Staffelstein (epd). Die bayerische Staatsregierung hebt die landeseigene Maskenpflicht Ende Januar auf. Man werde wegen der Entspannung bei der Corona-Infektionslage bei der bevorstehenden Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die landesrechtlichen Maskenpflichten aufheben, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag in Kloster Banz bei Bad Staffelstein. Ab dem 1. Februar gibt es somit auch für Beschäftigte in Arztpraxen, in ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie für Personen in Gemeinschaftsunterkünften keine Maskenpflicht mehr, erläuterte er.
Holetschek forderte zugleich den Bund auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen vor dem 7. April auszusetzen. Denn auch ab dem 1. Februar gilt zum Beispiel in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht - aktuell noch bis zum 7. April. „Es stellt sich die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten muss. Derzeit gilt die Maskenpflicht vorwiegend in Bereichen, wo ohnehin infektiologisch geschultes Personal arbeitet“, sagte er. Über eine Maskenpflicht sollten die Einrichtungen je nach Infektionslage selbst entscheiden dürfen.
Der bayerische Gesundheitsminister betonte aber auch, dass das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlenswert sei. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe sich „bereits bei der Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar von guten Argumenten überzeugen lassen“, sagte Holetschek. Dies nun auch für andere Bereiche umzusetzen, bezeichnete der CSU-Politiker als ein „längst überfälliges Zeichen für Normalität“.