Bad Kreuznach, Idar-Oberstein (epd). Das Urteil gegen einen 50-jährigen Rheinland-Pfälzer, der im Streit um die Maskenpflicht einen Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein erschossen hatte, ist rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hätten ihre Anträge auf Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht Bad Kreuznach am Dienstag mit. Wegen heimtückischen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes war der Schütze im vergangenen September zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. (AZ: 1 Ks 1041 Js 12424/21)
Der Täter war am Abend des 18. September 2021 ohne die damals pandemiebedingt vorgeschriebene Maske zum Einkaufen in die Tankstelle gekommen. Nach einer kurzen Diskussion mit dem 20-jährigen Alex W., der dort als Aushilfskraft arbeitete, hatte der Maskengegner die Tankstelle verlassen, kehrte aber wenig später mit einem Revolver bewaffnet zurück. Bei seinem zweiten Besuch in der Tankstelle schoss er dem Verkäufer in den Kopf. Der 20-Jährige war sofort tot. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Schütze sich seit 2015 und insbesondere nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie zunehmend radikalisiert.
In dem Verfahren hatte die Verteidigung die Mordanklage zurückgewiesen und auf Totschlag mit stark eingeschränkter Schuldfähigkeit plädiert, weil der Täter alkoholisiert gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft konnte sich ihrerseits nicht mit dem Antrag durchsetzen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung des Täters auf Bewährung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen gewesen.