BGH: Revisionsverfahren zu KZ-Wachmann noch nicht anhängig

BGH: Revisionsverfahren zu KZ-Wachmann noch nicht anhängig

Neuruppin, Karlsruhe (epd). Wann sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Revisionsverfahren des 2022 verurteilten früheren Wachmanns des KZ Sachsenhausen befasst, ist weiter offen. Das Verfahren sei noch nicht beim BGH anhängig, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Karlsruhe.

Der Verteidiger des mittlerweile 102-jährigen Josef S. hatte Revision gegen das Urteil vom Juni 2022 eingelegt. Nach Angaben eines Sprechers ist die Revisionsbegründung am 2. Dezember beim Landgericht Neuruppin eingegangen. Nach epd-Informationen soll die Akte voraussichtlich in den kommenden Wochen dem BGH vorgelegt werden.

Das Landgericht Neuruppin hatte Josef S. wegen Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt. Mit seinem Dienst im Konzentrationslager habe S. „Terror und Massenmord gefördert“, hieß es bei der Urteilsverkündung. Dies sei ihm auch bewusst gewesen. Mit seiner Wachtätigkeit habe er die NS-Verbrechen in Sachsenhausen bereitwillig unterstützt.

In dem fast 100 Seiten langen Urteil, das dem epd vorliegt, heißt es weiter, S. habe seinen Dienst im KZ „im Bewusstsein des dadurch geförderten Massenmordes dennoch gewissenhaft und zuverlässig“ ausgeübt. Er sei „willfähriger und effizienter Angehöriger des Wachsturmbanns“ gewesen. Das Gericht habe keinen Zweifel, dass er gewusst habe, dass die Tötungen im Konzentrationslager Sachsenhausen „Unrecht waren, für das es keinerlei Rechtfertigung gab“.

„Nach hiesigem Kenntnisstand ist der Verurteilte noch am Leben“, sagte der Sprecher des Landgerichts Neuruppin dem epd. Josef S. wurde im November 1920 in Litauen geboren.