Berliner Härtefallfonds gegen Energieschulden

Berliner Härtefallfonds gegen Energieschulden
Berliner Haushalten, denen eine Strom- und Gassperre droht, greift der Senat in diesem Jahr unter die Arme. Ein eigens eingerichteter Härtefallfonds soll verhindern, dass Menschen 2023 im Kalten und Dunkeln sitzen müssen.

Berlin (epd). Der Berliner Senat will mit einem Härtefallfonds verhindern, dass Haushalten wegen steigender Energiekosten in diesem Jahr Strom, Gas oder Fernwärme abgestellt wird. Antragsberechtigt seien ab 9. Januar vor allem einkommensschwache Haushalte, die ihre Energieschulden aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen können, sagte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) am Dienstag in Berlin.

Mit einer Einmalzahlung direkt an die Energieversorger übernehme das Land die Kosten, wenn die Notsituation von den Antragsstellern plausibel nachgewiesen werden könne. Abgewickelt wird das Antragsverfahren online über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), das eigens dafür zusätzliche 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt. Der Fonds umfasst etwa 20 Millionen Euro.

Auch Haushalte mit mittleren Einkommen können laut Kipping Anträge auf Übernahme der Schulden stellen. So liegt beispielsweise die festgelegte Grenze für einen Single-Haushalt bei 33.600 Euro Bruttojahreseinkommen, für Alleinerziehende mit zwei Kindern bei 59.360 Euro, für einen Paar-Haushalt mit einem Kind bei 63.280 Euro oder für eine Drei-Personen-WG bei 56.560 Euro. Berechtigt seien so rund 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner, sagte die Sozialsenatorin.

Um das Verfahren zu vereinfachen und zügig abwickeln zu können, werde auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Diese sei zeitaufwändig und müsse von den ohnehin überlasteten Sozialämtern durchgeführt werden, sagte Kipping. In der Regel bleibe aber nur zwischen zehn und 14 Tagen Zeit, eine angekündigte Sperre von Strom und Gas abzuwenden.

Um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen, muss der Antrag auf Kostenübernahme laut Kipping durch entsprechende Nachweise begründet werden. Auch würden stichprobenartige Überprüfungen gemacht. Mit der Kostenübernahme verbunden ist zudem die Aufforderung an die Betroffenen, eine Energieschulden- und Energiesparberatung wahrzunehmen. Menschen, die Schwierigkeiten mit Online-Anträgen hätten, bekämen Hilfe bei Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden oder in den öffentlichen Bibliotheken.

Der Härtefallfonds gilt nur für dieses Jahr. Aktuell wurden dafür in dem im November 2022 verabschiedeten Nachtragshaushalt 20 Millionen Euro bereitgestellt. Das Geld könne gegebenenfalls aber auch für andere Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, sagte Kipping.

Nach Angaben der Sozialsenatorin gab es im Jahr 2021 in Berlin rund 91.000 Sperrankündigungen der Energieversorger. In 11.000 Fällen wurde Strom und 1.700 Fällen Gas wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt.