Köln, Münster (epd). Der Kirchenrechtler Thomas Schüller hat für ein differenziertes Urteil über den Umgang des verstorbenen Ex-Papstes Benedikt XVI. mit Fällen sexualisierter Gewalt plädiert. Im Unterschied zu seinem Vorgänger Johannes Paul II. habe Joseph Ratzinger überhaupt erkannt, „dass das ein dramatisches Thema ist“, sagte Schüller der „Kölnischen Rundschau“ (Montag). Als damaliger Präfekt der Glaubenskongregation habe Ratzinger Papst Johannes Paul II. überzeugt, dass solche Delikte zentral in Rom untersucht werden müssten, sagte der an der Universität Münster tätige Hochschullehrer.
Ratzinger habe als Papst Benedikt XVI. die Türen für seinen Nachfolger Franziskus geöffnet, durch die dieser dann mit der Verschärfung des kirchlichen Strafrechts gegangen sei. Zugleich äußerte Schüller Verständnis, dass aus Sicht der Opfer sexualisierter Gewalt „nichts von dem ausreicht, was von 1980 bis heute geschehen ist“.
Mit Blick auf Benedikts eigene Verantwortung als früherer Erzbischof von München und Freising habe dieser stets nur von „Fehlern in seiner Amtszeit“ gesprochen, nicht von „persönlichen Fehlern“, betonte der Professor für Kirchenrecht. Ratzinger habe Fehler nur schwer eingestehen können - auch weil er die Institution Kirche, für die er handelte, „um jeden Preis“ habe schützen wollen.
Mehrere katholische Hilfswerke hatten zuvor ihre Trauer um den am Samstag verstorbenen emeritierten Papst bekundet. So habe Benedikt XVI. immer das Engagement der Sternsinger gewürdigt, erklärte das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ in Aachen. In ähnlicher Weise hoben das internationale Missionswerk missio Aachen und der Malteser Hilfsdienst in Köln die Verbindungen Benedikts zu ihren Einrichtungen hervor.