München (epd). Eine Importeurin von Textilien aus China ist mit einer Millionenklage gegen den Freistaat Bayern gescheitert. Sie hatte fast 1,6 Millionen Euro Schadenersatz verlangt, weil das Gesundheitsministerium ihr 400.000 Schutzmasken trotz einer angeblichen Vereinbarung nicht abgenommen und bezahlt habe, wie das Landgericht München am Freitag mitteilte. Die Richter sahen es allerdings nicht als erwiesen an, dass es überhaupt zu einem Vertrag zwischen der Frau und dem Freistaat gekommen ist. (AZ: 34 O 4965/21)
Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Importeurin bereits ein Geschäft mit dem Ministerium über eine Million medizinische Masken abgewickelt. Beim geplanten nächsten Deal, bei dem es um Masken mit FFP2-ähnlichem Standard ging, hätten sich die Parteien zunächst nicht über den Preis einigen können, sich dann aber auf 4,50 Euro netto pro Maske festgelegt. Anschließend habe der Freistaat die Masken dennoch nicht genommen - deshalb kam es zur Klage.
Die Vertreter des Landes machten geltend, dass es weder zu einem verbindlichen Vertrag gekommen sei, noch dass die Masken den technischen Anforderungen entsprochen hätten. Dieser Argumentation folgte das Gericht und wies die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.