Düsseldorf (epd). Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Ausbau erneuerbarer Energien an einigen Stellen erleichtert. Durch den am Mittwoch vom Wirtschaftsministerium in Düsseldorf veröffentlichten Erlass wird etwa der Ausbau von Windkraft im Wald vereinfacht. So können beispielsweise Windenergieanlagen auf geschädigten Waldflächen und in Nadelholzwäldern errichtet werden. Zudem werden die Gebiete für Freiflächen-Solarenergieanlagen erweitert.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) erklärte, parallel arbeite Nordrhein-Westfalen an der Änderung des Landesentwicklungsplans, um das Flächenziel des Bundes für die Windenergie schnellstmöglich umzusetzen. Demnach müssen die Länder bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen bereits 1,4 Prozent der Flächen dafür bereitstehen.
Dem Erlass zufolge stehen nun Waldflächen, die etwa durch Sturm oder Baumkrankheiten zerstört wurden, und Nadelwälder landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung. Allerdings gibt es Einschränkungen, etwa für waldarme Gemeinden, auf Naturschutz-Flächen sowie in Laub- und Laubmischwäldern.
Zudem erweitert das Land die Gebiete für Freiflächen-Solarenergie entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in Verbindung mit vorhandenen baulichen Nutzungen wie Wirtschaftsgebäuden oder landwirtschaftlichen Bauten. Auch in „Bereichen für industrielle Nutzungen“ sollen künftig Freiflächen-Solarenergieanlagen möglich sein.