Itzehoe (epd). Nach der Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig haben die Verteidigung und ein Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Wie das Landgericht Itzehoe am Mittwoch mitteilte, kann die Revision zum Bundesgerichtshof nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Die 3. Große Jugendkammer des Gerichs hatte die inzwischen 97-jährige Irmgard F. am 20. Dezember wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Das Gesetz ist laut Landgericht Itzehoe verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Der Bundesgerichtshof prüft, ob Verfahren ordnungsgemäß geführt wurden und das materielle Recht richtig angewendet worden ist. Eine erneute Beweisaufnahme erfolgt nicht.
Irmgard F. war laut Anklage von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.
Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.
Nach Überzeugung der Anklage hatte Irmgard F. mit ihrer Schreibarbeit dafür gesorgt, dass der Lagerablauf aufrechterhalten werden konnte. Sie sei durch ihre Arbeitsbereitschaft eine wichtige Unterstützung des Lagerkommandanten und seiner Adjutanten gewesen. Die Angeklagte hatte sich in dem Prozess nie zu den Vorwürfen geäußert. Nach Erkenntnissen von Historikern kamen im KZ Stutthof rund 65.000 Menschen ums Leben. Unter den Gefangenen waren viele Juden.