Im Juni 2022 hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des Missbrauchstäters Peter H. eine zivilgerichtliche Feststellungsklage eingereicht. So kann zwar keine strafrechtliche Verurteilung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld erreicht werden. Schulz' Mandant hofft, dass nun das Landgericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Die Klage richtet sich neben dem emeritierten Papst Benedikt XVI. auch gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie den Ex-Priester Peter H.
Nach den Recherchen von Correctiv und BR lässt sich emeritierte Papst und Münchner Erzbischof Ratzinger von der Kanzlei Hogan Lovells vertreten - einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Der Anwalt von Peter H. hat den Recherchen zufolge für seinen Mandanten "das gemeinsame Schauen eines pornografischen Filmes" eingeräumt und eine Entschuldigung angeboten - gleichwohl aber habe er vor dem Landgericht eine Abweisung der Klage beantragt. Das Landgericht werde aber "über die Klage insgesamt" und "nicht über einzelne Anträge" entscheiden, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
Peter H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den damaligen Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.