Berlin (epd). Die gezielte Zerstörung der ukrainischen Infrastruktur durch Russland kann nach Ansicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu Ermittlungen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin führen. Der Internationale Strafgerichtshof könne gegen Putin etwa wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermitteln, sagte der Politiker dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Samstag). „Und das ist kein hypothetischer Fall“, fügte Buschmann hinzu.
Wenn Menschen durch die gezielte Vernichtung ziviler Infrastruktur ohne Strom und Heizung winterlichen Temperaturen von minus 30 Grad ausgesetzt seien, könnte dies als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Ein Indiz dafür, dass Putin direkt verantwortlich ist, könnten etwa seine Fernsehansprachen sein. In diesen erkläre er, dass die Zerstörung eine gewünschte Taktik sei.
Der Generalbundesanwalt in Deutschland könne hingegen keine Ermittlungen gegen den russischen Präsidenten aufnehmen, ergänzte Buschmann. Putin sei Staatsoberhaupt und genieße deshalb Immunität.