Berlin (epd). Die von der Bundesregierung versprochenen Preisdeckel für Gas, Fernwärme und Strom haben die letzte Hürde genommen. Am Freitag gab der Bundesrat grünes Licht für die sogenannten Preisbremsen. Für Privatverbraucher von Gas, Fernwärme und Strom gilt damit ab März 2023 ein gesetzlich festgelegter Maximalpreis für den Großteil ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Der Preisdeckel wird auch rückwirkend für Januar und Februar angerechnet. Der Bundestag hatte die Gas- und Strompreisbremse am Donnerstag beschlossen.
Für Privatkunden und kleinere Unternehmen wird der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt, der für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent gedeckelt werden. Für Industrieunternehmen gibt es ebenfalls Preisgrenzen.
Abgewickelt werden die Preisdeckel für Strom und Gas automatisch über die Versorger. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts unternehmen, um die Entlastungen zu bekommen. Enthalten sind in den Gesetzen auch Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie andere Sozial-, Forschungs- und Kultureinrichtungen. Auch für Haushalte, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, wird es Zahlungen geben: Ab einer Verdoppelung der Preise gegenüber dem Vorjahr werden 80 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 2.000 Euro.
Mit den beschlossenen Energiepreisdeckeln ende das Jahr mit einer guten Nachricht, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Bundesrat. Die stark gestiegenen Preise in dem Bereich hätten das Potenzial für eine tiefgreifende soziale Krise, sagte Weil, der sich als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz dafür eingesetzt hatte, dass die Entlastung nicht erst ab März, sondern für das ganze Jahr gelten soll.