Bündnis: Rettungsdienst steht vor dem Zusammenbruch

Bündnis: Rettungsdienst steht vor dem Zusammenbruch

Berlin (epd). Das neu gegründete Bündnis Pro Rettungsdienst fordert eine grundlegende Reform der Notfallversorgung außerhalb der Krankenhäuser. Der Rettungsdienst stehe vor dem Zusammenbruch, sagte Frank Flake vom Vorstand des Deutschen Berufsverband Rettungsdienst am Montag in Berlin. Die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst hätten sich in der jüngsten Zeit derart verschlechtert, dass es „eine nie dagewesene Berufsflucht“ gebe.

Zentrales Problem sei eine enorm gestiegene Einsatzzahl, vor allem für Bagatellerkrankungen oder -verletzungen, sagte Flake. Eine der Ursachen dafür sei, dass in den vergangenen Jahren die ambulante Versorgung nachgelassen habe. Die Strategie, immer mehr Rettungswagen in Dienst zu stellen, sei am Ende, es gebe kein Personal mehr, sagte Flake.

Es sei nötig, Patientenströme zentral zu steuern, forderte Oliver Hölters von der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands. Nach den Vorstellungen des Bündnisses könnten die Rettungsleitstellen sowohl Notrufe als auch Hilfeersuchen an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst entgegennehmen und jeweils geeignete Hilfe entsenden.

Der Rettungsdienst sei als Teil der Gesundheitsversorgung in das Sozialgesetzbuch V aufzunehmen, sagte Flake. Bislang gilt er nur als reine Transportleistung. Er forderte auch bundesweit einheitliche Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. Bislang gebe es hier einen „bundesweiten Flickenteppich“, weil die jeweiligen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in den Städten und Landkreisen selbst entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen Beschäftigte im Rettungsdienst ergreifen dürfen.

Dem Bündnis Pro Rettungsdienst gehört die Björn Steiger Stiftung, die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands, die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, die Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften, der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst und die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands an.