München (epd). Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat sich am Donnerstag vor dem Verfassungsausschuss des Landtags für eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene von Missbrauch in der Kirche ausgesprochen. Eine solche bayerische Stelle könne die Opfer von Missbrauchsfällen begleiten und beraten, sagte er bei der Anhörung. Er halte dies auch für wichtig, „weil die Kirchen dabei zum Teil noch nicht so gut sind“.
Eisenreich berichtete dem Ausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften nach den Missbrauchs-Gutachten und -Studien in der katholischen Kirche aus den Jahren 2010, 2018 und 2022. Die Staatsanwaltschaft habe nach dem Gutachten von 2022 zu Fällen in der Erzdiözese München und Freising 39 Vorermittlungen und sechs Ermittlungen eingeleitet, sagte der Minister.
Durch diese neueste Missbrauchsstudie sei der Blick auch auf die Problematik der Beihilfe gerichtet worden. In der Studie war insbesondere Prälat Lorenz Wolf in die Kritik geraten. Die unabhängigen Gutachter der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl warfen ihm vor, in mehreren Fällen dazu beigetragen zu haben, Delikte zu vertuschen und zu verharmlosen.
Der Minister räumte ein, es sei ein Versäumnis gewesen, dass ein 2010 fertiggestelltes Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising erst neun Jahre später von den Staatsanwaltschaften aufgegriffen worden sei. Es sei dadurch aber nicht zur Verjährung von Missbrauchsfällen gekommen. Ob Täter zwischenzeitlich verstorben waren, konnte Eisenreich nicht beantworten.
Nach einem Missbrauchs-Gutachten 2018, in dem Täter, Tatorte und Opfer anonymisiert waren, seien die Generalstaatsanwaltschaften in ganz Deutschland überein gekommen, dass pauschale Durchsuchungen bei Diözesen nicht zulässig seien, so Eisenreich. Man habe die Kirchen um die Herausgabe von Akten gebeten. Dem seien sie nachgekommen.