Köln (epd). Das Erzbistum Köln wird gegen seine Mitarbeiterin Hildegard Dahm offenbar keine arbeitsrechtlichen Schritte einleiten. Das Erzbischöfliche Generalvikariat habe sie am Freitag über eine entsprechende Entscheidung informiert, sagte Dahm dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montag). Gründe dafür seien ihr nicht mitgeteilt worden.
Das Erzbistum wollte sich nicht äußern. Zu Personalangelegenheiten beziehe es grundsätzlich keine Stellung, teilte es dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.
Anfang November hatte das Erzbistum die Prüfung von Sanktionen gegen die frühere Assistentin des Personalchefs im Generalvikariat angekündigt. Es reagierte damit auf ein Interview Dahms im „Kölner Stadt-Anzeiger“, in dem sie Aussagen von Kardinal Rainer Maria Woelki zum Missbrauchsfall des früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz widersprach.
Pilz, der lange Jahre Präsident des katholischen Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ war und zuvor eine Jugendbildungsstätte bei Köln geleitet hatte, galt als führende Figur in der Jugendseelsorge. Bereits in den 1970er Jahren soll Pilz einen schutzbedürftigen jungen Erwachsenen sexuell missbraucht haben, der im Jahr 2012 Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids stellte. Bis zu seinem Tod 2019 lebte Pilz im Bistum Dresden-Meißen.
Woelki hat im Rahmen einer presserechtlichen Auseinandersetzung mit der „Bild“-Zeitung in einer eidesstattlichen Versicherung beteuert, er sei mit dem Fall Pilz erst im Juni 2022 befasst worden. Dahm hingegen schilderte, dass sie bereits 2015 für den Kardinal persönlich eine Liste mit 14 Täternamen erstellt hatte, auf der auch Pilz stand. Aufgrund von Dahms Schilderungen ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts auf Falschaussage Woelkis.
In einem weiteren Rechtsstreit zwischen der „Bild“ und Woelki verhandelt am Mittwoch erneut das Kölner Landgericht. Hierzu hat die Staatsanwaltschaft Köln inzwischen ein zweites förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Kardinal eingeleitet, bei dem es erneut um den Verdacht einer Falschaussage geht.