Leipzig (epd). Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Landrichter Jens Maier wird wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen in den Ruhestand versetzt. Das hat das sächsische Dienstgericht für Richter am Donnerstag in Leipzig entschieden. Die drei Richter folgten damit einem Antrag der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne), den ehemaligen AfD-Abgeordneten in den Ruhestand zu versetzen (Az. 66 DG 2/22).
„Es ist zwingend geboten, Herrn Maier zur Wahrung des Rechtsfriedens in den Ruhestand zu versetzen“, sagte der Vorsitzende Richter, Hanns-Christian John, in der Urteilsbegründung. „Er ist nicht mehr tragbar.“ Mildere Mittel als die Versetzung in den Ruhestand seien nicht gegeben.
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person Maiers habe in so hohem Maße Schaden genommen, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheine. Durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt wäre das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert.
Maier war bis zu seinem Einzug in den Bundestag 2017 als Landrichter in Dresden tätig. Bei der Wahl 2021 verpasste er den Wiedereinzug ins Parlament. Deshalb beantragte er die Rückkehr in den Richterdienst. Im März wies ihm Justizministerin Meier zunächst einen Posten am Amtsgericht Dippoldiswalde zu.
Am Donnerstag sprach die Justizministerin von einer bundesweit richtungsweisenden Entscheidung: „Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen.“ Richter und Beamte müssten sich jederzeit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Einhaltung eintreten. Die Ministerin ergänzte: „Wer sich rechtsextremistisch betätigt, darf auf keiner Richterbank mehr Platz nehmen.“
Richter John sagte, es sei zu berücksichtigen gewesen, dass der 60 Jahre alte Maier ohnehin keine lange Dienstzeit mehr gehabt hätte. Die Versetzung in den Ruhestand habe keinen Strafcharakter, sondern diene dazu, dass die Rechtspflege nicht beeinträchtigt werde.
Bei seiner Entscheidung habe das Gericht ausschließlich Tatsachen berücksichtigt, die in die Zeit Maiers als Abgeordneter fallen. „Hierbei handelt es sich um Äußerungen und Verhaltensweisen von Herrn Maier, die außerhalb des Bundestags gefallen sind oder sich ereignet haben“, sagte John.
Im März hatte das Dienstgericht bereits ebenfalls auf Antrag der Justizministerin dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt. Diese Entscheidung bleibt weiterhin gültig, da das Urteil von Donnerstag noch nicht rechtskräftig ist. Es kann noch Revision zum Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Maier darf also wie bereits seit Ende März weiterhin nicht als Richter arbeiten, bekommt allerdings weiterhin sein Richtergehalt.
In der Verhandlung am Donnerstag hatte der Anwalt Maiers vergeblich beantragt, das Verfahren des Dienstgerichts wegen einer anhängigen Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden auszusetzen. Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht will Maier erreichen, dass er vom sächsischen Verfassungsschutz nicht mehr als Rechtsextremist bezeichnet werden darf.