München, Leipzig (epd). Wer in Bayern wegen der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 Bußgelder bezahlt hat, kann diese wohl wieder zurückbekommen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) teilten am Mittwoch in München mit, dass solche Bußgelder nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückgezahlt würden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssten für die Rückerstattung einen Antrag stellen. In Bayern sind nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks 22.076 solcher Bußgelder verhängt worden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor gut einer Woche entschieden, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie unverhältnismäßig waren (Az. 3 CN 2.21.D). Mit dem Urteil bestätigte der Dritte Senat in Leipzig einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Oktober 2021 und wies die Revision der bayerischen Staatsregierung dagegen zurück. Die bayerische Verordnung war vom 31. März bis zum 19. April 2020 gültig.