Berlin (epd). Bei der Zuteilung knapper Krankenhausbetten in einer Pandemie darf künftig nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ausschlaggebend für die Entscheidung sein. Der Bundesrat ließ am Freitag das sogenannte Triage-Gesetz passieren, das Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung schützen soll. Eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft wird in dem Gesetz ausdrücklich untersagt.
Der Bundestag hatte das Gesetz, das Behindertenverbände nicht für ausreichend halten, vor zwei Wochen nach langem Ringen verabschiedet. Das Gesetz bekam allerdings auch einzelne Gegenstimmen aus der Koalition von SPD, Grünen und FPD. Die Länderkammer ließ das Gesetz ohne Aussprache passieren.
Mit dem Triage-Gesetz soll eine Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Dies urteilte nach einer Klage von Behinderten und Verbänden Ende vergangenen Jahres, dass Menschen mit Handicap bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden dürfen.
Das Gesetz sorgt bei Behindertenverbände einerseits und Ärztevertretern andererseits für Kritik. Die Einen fürchten, dass die Regelung nicht ausreicht, um Behinderte vor Nachteilen zu schützen. Sie fürchten, dass das Kriterium der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ bei der Auswahlentscheidung im Krankenhaus gerade nicht ausreicht, um schwächere Patientinnen und Patienten zu schützen. Die Anderen fürchten Rechtsunsicherheit und halten die Regelung in Teilen für kaum praktikabel. Sie sieht unter anderem vor, dass in bestimmten Fallkonstellationen bis zu drei Ärzte für die Entscheidung konsultiert werden müssen.