Berlin (epd). Das Bundesgesundheitsministerium sieht keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. „Wir rechnen damit, dass zum Jahreswechsel die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren werden“, sagte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage in Berlin. Die Impfungen verhinderten dann zwar immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus. „Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung“, erklärte der Sprecher.
Seit Mitte März galt für das Personal in Gesundheits-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen eine Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde bis Jahresende befristet. Wird sie nicht verlängert, läuft sie automatisch aus.