Münster (epd). Die Stadt Hilchenbach in Nordrhein-Westfalen muss einen Artikel über eine Petition gegen eine rechtsextreme Partei von ihre Internetseite entfernen. Die in dem Artikel „Petition übergeben - Kein Platz in Hilchenbach für Rechtsextremismus“ wiedergegebenen Äußerungen des Bürgermeisters griffen in das grundgesetzlich geschützte Recht der Partei auf Chancengleichheit ein, urteilte das Oberverwaltungsgericht am Montag in Münster. Damit hatte die Beschwerde der rechtsextremen Partei „Der dritte Weg“ gegen den ablehnenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg teilweise Erfolg. (AZ: 15 B 893/22)
Die Äußerungen des Bürgermeisters seien so zu verstehen, dass er die Petition und deren gegen die Partei gerichtetes Anliegen im Grundsatz unterstütze, begründete das Gericht die Entscheidung. Die zum Ausdruck gebrachte Unterstützung des Bürgermeisters für das Bestreben, ein Bürgerbüro der Partei in der Stadt zu verhindern, könne deren Position im politischen Meinungskampf beeinträchtigen. Damit habe der Bürgermeister die rechtlichen Grenzen des Neutralitätsgebots überschritten.
Die Partei der „Dritte Weg“ propagiere zwar nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen ein rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild und stelle sich weitgehend in die Tradition der Nationalsozialisten, erklärte das Gericht. Die Partei sei trotz allem nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten. Daher könne sich die Partei auf die durch das Grundgesetz gewährleistete Chancengleichheit und damit das Neutralitätsgebot für Amtsträger berufen.
Das Gericht lehnte eine weitergehende Beschwerde der Partei auf Unterlassung einer anderweitigen Verbreitung des Artikels ab. Es bestehe keine Gefahr einer Wiederholung des rechtswidrigen Eingriffs. Auch habe die Partei keinen Anspruch darauf, dass die Stadt eine Direktverlinkung auf die Petition unterlasse.