München (epd). In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es für Corona-Infizierte bald keine generelle Isolationspflicht mehr - in Bayern gilt dies ab kommenden Mittwoch (16. November). Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, dürfe künftig seine eigene Wohnung verlassen, müsse außerhalb aber eine Maske aufsetzen, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag in München. Es gelte aber weiter der Grundsatz: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“
Holetschek kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die sich „bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert“ habe. Grundlage für die Veränderungen bei der Isolationspflicht in Bayern, die im Einklang mit Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen getroffen wurde, sei „eine wissenschaftliche Bewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vieler Experten“, erläuterte der bayerische Minister.
Laut Christian Weidner, Präsident des Landesamtes, hat sich die Corona-Lage geändert. „Die Immunitätslage in der Bevölkerung ist inzwischen gut“, betonte er. Infektionen mit Omikron führten zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen. Der Virologe Oliver Keppler von der Uni München sagte, die Aufhebung der allgemeinen Isolationspflicht sei „fachlich vertretbar“.
Vulnerable Personengruppen, die keinen ausreichenden Immunschutz aufbauen könnten, würden weiterhin geschützt, hieß es. So blieben Tätigkeits- und Betretungsverbote für Corona-Infizierte dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin bestehen.