Berlin (epd). Bei der Zuteilung knapp vorhandener Krankenhaus-Intensivbetten im Fall einer Pandemie dürfen behinderte und alte Menschen nicht benachteiligt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Regeln für die sogenannte Triage in solchen Notfallsituationen formuliert. Menschen mit Behinderung hatten dies vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten, weil sie in der Corona-Pandemie fürchteten, bei der Verteilung knapper medizinischer Ressourcen diskriminiert zu werden.
Das Gesetz sieht vor, dass in Fällen der Knappheit durch eine übertragbare Krankheit die Zuteilung medizinischer Ressourcen etwa im Krankenhaus nur aufgrund „der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ getroffen werden darf. Eine Benachteiligung wegen Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft wird im Gesetz ausdrücklich untersagt. Ausgeschlossen wird zudem eine sogenannte Ex-Post-Triage, bei der die Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen abgebrochen würde.
Der Gesundheitsausschuss hatte in dieser Woche noch Konkretisierungen am Gesetz vorgenommen und eine Evaluierungsregelung ergänzt. Behindertenverbände einerseits und Ärztevertreter andererseits hatten den Gesetzentwurf kritisiert. Die Einen fürchten, dass die Regelung nicht ausreicht, um Behinderte vor Nachteilen zu schützen. Die Anderen fürchten Rechtsunsicherheit und halten die Regelung in Teilen für kaum praktikabel. Sie sieht unter anderem vor, dass in bestimmten Fallkonstellationen bis zu drei Ärzte für die Zuteilentscheidung konsultiert werden müssen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte dagegen sein Gesetz. Wegen eines zunächst nicht eindeutigen Abstimmungsergebnisses mussten die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung an die Urne treten.