Ampel-Koalition will beim Bürgergeld auf Union zugehen

Ampel-Koalition will beim Bürgergeld auf Union zugehen

Berlin (epd). Die Ampel-Koalition will bei der Verabschiedung des Bürgergelds auf die Union zugehen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Andreas Audretsch, sagte am Freitag in Berlin, man habe sich mit SPD und FDP auf Änderungen an dem Gesetzentwurf verständigt. Das Gesetz soll am kommenden Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Die Union hatte angekündigt, das Bürgergeld im Bundesrat zu blockieren, falls die Koalition keine Zugeständnisse mache.

In der Kritik stehen insbesondere das deutlich erhöhte Schonvermögen, das bereits in der Corona-Pandemie eingeführt worden ist, eine Verringerung der Sanktionen und die vollständige Übernahme der Wohn- und Heizkosten in den ersten beiden Jahren.

Im Einzelnen sollen nach den Worten von Audretsch die Schonvermögen genauer überprüft werden. Singles sollen in den ersten beiden Jahren des Bürgergeld-Bezugs bis zu 60.000 Euro an Ersparnissen behalten dürfen. Nach den bisherigen Plänen mussten sie dafür nur versichern, dass sie nicht über mehr Vermögen verfügen. Nunmehr sollen sie ihre Ersparnisse genau auflisten, damit die Jobcenter die Angaben überprüfen können. Bei der Höhe der Schonvermögen soll es Audretsch zufolge aber bleiben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass weitere Personen im Haushalt jeweils 30.000 Euro behalten können.

Außerdem sollen die Heizkosten nur in einem angemessenen Maß von den Jobcentern übernommen werden. Im Unterschied zu den bisherigen Hartz-IV-Empfängern sollen Bürgergeld-Empfänger zwei Jahre lang in ihrer Wohnung bleiben können, auch wenn sie eigentlich zu groß ist. Unter anderem die Kommunen hatten kritisiert, dass dafür auch sämtliche Heizkosten vom Amt übernommen werden sollten.

Das Bürgergeld soll nach den Plänen der Ampel-Koalition Anfang kommenden Jahres eingeführt werden und die bisherigen Hartz IV-Leistungen ablösen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen soll von 449 Euro auf 502 Euro im Monat angehoben werden. Dem Gesetzentwurf zufolge sind zahlreiche Erleichterungen für künftige Bürgergeld-Empfänger vorgesehen, darunter höhere Schonvermögen, bessere Zuverdienstmöglichkeiten, weniger Sanktionen und ein unkomplizierterer Umgang im Jobcenter.