Celle (epd). Jobcenter müssen einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zufolge keine Kosten für den Einbau eines separaten Stromzählers zur Erfassung der Warmwasserbereitung übernehmen. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, teilte das Gericht am Montag mit. Ein entsprechendes Eilverfahren hatte ein 63-jähriger Mann aus Seevetal angestrengt. (AZ: L 11 AS 415/22 B ER)
Beim Jobcenter Harburg hatte der Mann ein Angebot eines Elektrikers über den Einbau eines Drehstromzählers in Höhe von rund 700 Euro vorgelegt. Er begehrte die Kostenübernahme, da die gesetzliche Warmwasserpauschale in seinem Falle nicht ausreiche. Nach einer neuen Rechtslage ab 2021 könnten höhere Warmwasserkosten nur noch vom Jobcenter übernommen werden, wenn der Verbrauch durch einen Zähler nachgewiesen sei.
Das Jobcenter lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass es an einer Rechtsgrundlage für einen solchen Kostenübernahmeanspruch fehle. Es handele sich weder um Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts, noch um einen unabweisbaren Mehrbedarf. Demgegenüber hielt der Mann die Kosten für unabweisbar, da nunmehr ein Nachweis über die Mehrkosten erforderlich sei.
Das Landessozialgericht bestätigte die Rechtsauffassung des Jobcenters. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Warmwasserpauschalen grundsätzlich auskömmlich seien.