Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem wegen seiner HIV-Infektion abgelehnten Bewerber bei der Feuerwehr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen. Ein positiver HIV-Status stehe einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend entgegen, teilte das Gericht am Mittwoch zur Begründung mit. Es sprach dem Kläger einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 2.500 Euro zu. (VG 5 K 322.18)
Durch die Ablehnung der Einstellung allein wegen des positiven HIV-Status sei der Kläger diskriminiert worden, hieß es weiter. Ein Sachverständiger habe dem Gericht überzeugend dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befänden, das Virus in der Regel nicht übertragen könnten. Überdies seien sie in ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch künftig nicht eingeschränkt. Ein negativer HIV-Status sei nicht in jedem Fall notwendig, um ein Infektionsrisiko für Patienten oder Kollegen auszuschließen.
Der Kläger hatte sich demnach im Frühjahr 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Nach einem bei allen Bewerbern durchgeführten HIV-Test habe die Feuerwehr die Bewerbung wegen des positiven HIV-Status abgelehnt, weil er damit dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich sei.
Der Kläger hatte ursprünglich mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld als Entschädigung gefordert. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.