Bonn (epd). Der BIVA-Pflegeschutzbund rät Menschen in Pflegeeinrichtungen, Erhöhungen beim Eigenanteil an den Pflegekosten prüfen zu lassen. Viele Erhöhungsschreiben seien fehlerhaft und damit unwirksam, erklärte der Bund am Donnerstag in Bonn. „Betroffene sollten immer unter Vorbehalt zahlen und ihre Erhöhung prüfen lassen“, sagte Markus Sutorius, Jurist beim BIVA.
Auf Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner kämen aktuell drastische Kostenerhöhungen zu, hieß es. Derzeit seien die Kostensteigerungen aufgrund der Gaskrise und der Tariflohnbindung exorbitant. Der Beratung des Pflegeschutzbundes lägen Schreiben mit Erhöhungsforderungen von mehreren Hundert Euro, in Einzelfällen mehr als 1.000 Euro vor. Immer mehr Menschen in Pflegeheimen würden dadurch zu Sozialhilfeempfängern. Allerdings seien mehr als 80 Prozent der dem Pflegeschutzbund vorliegenden Schreiben fehlerhaft. Mithilfe des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) werde man dagegen vorgehen, kündigte der BIVA an.
Pflegeeinrichtungen müssten den Vorgaben des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) folgen, damit eine Entgelterhöhung wirksam sei, erklärte der Pflegeschutzbund. So müsse die Erhöhung im Ankündigungsschreiben ausreichend begründet werden sowie die Angabe des Umlageschlüssels und die Gegenüberstellung der alten und neuen Kosten enthalten, so der Experte.
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) in Bonn vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen.