Berlin (epd). Mehr als dreimal so viele Haushalte wie bisher sollen künftig Wohngeld bekommen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), der eine Ausweitung des Empfängerkreises und eine Verdoppelung des staatlichen Wohnkosten-Zuschusses vorsieht. Hintergrund sind die hohen Mieten und Energiekosten. Wohngeld bekommen Haushalte mit niedrigen Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, sondern ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Wohngeld im Durchschnitt von rund 180 Euro auf 370 Euro im Monat steigen. Künftig wird die Warmmiete bezuschusst, während bisher die Heizkosten nicht berücksichtigt wurden, und es wird eine Klimakomponente eingeführt, um die Mieterhöhungen wegen energetischer Gebäudesanierungen zu berücksichtigen. Der Bundestag und der Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Bauministerin Geywitz sprach von einer „historischen Wohngeldreform“, wie es sie seit der Einführung der Leistung 1965 noch nicht gegeben habe. „Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben“, erklärte die SPD-Politikerin. Mit dem „Wohngeld Plus“ würden künftig 4,5 Millionen Menschen in zwei Millionen Haushalten unterstützt, Geringverdienende, Familien, darunter viele Alleinerziehende, sowie Rentnerinnen und Rentner. Auch der Anteil der Mindestlohnbezieher soll steigen, die durch das Wohngeld entlastet werden.
Das Kabinett beschloss außerdem einen zweiten Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger und einen Teil der Studierenden und Auszubildenden. Er war im dritten Entlastungspaket zwischen den Regierungsparteien vereinbart worden. Alleinstehende erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und Haushalte mit mehr Mitgliedern für jede weitere Person 100 Euro mehr. Bafög-Empfänger sollen 345 Euro bekommen.