Innenministerium gab für bislang 436 Russen Zustimmung zum Aufenthalt

Innenministerium gab für bislang 436 Russen Zustimmung zum Aufenthalt

Berlin (epd). Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar hat Deutschland auch mehreren hundert russischen Staatsangehörigen einen Aufenthalt in Deutschland zugesagt. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, hat es nach einem mit dem Auswärtigen Amt abgestimmten Verfahren in 436 Fällen die Zustimmung für eine Aufnahme gegeben. Bei 273 Menschen sei es dabei um eine individuelle Gefährdung gegangen. In 163 weiteren Fällen ging es den Angaben zufolge um eine Aufnahme von Familienangehörigen.

Der Aufenthalt wurde laut Ministerium auf Grundlage von Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes gewährt. Darin geht es um eine Aufnahme „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“. Dabei geht es nicht um das reguläre Asylverfahren. Nähere Angaben zu den Fällen machte das Ministerium nicht. Nach der Teilmobilmachung in Russland in der vergangenen Woche waren Forderungen nach einer Aufnahme von Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern laut geworden.

Wie viele Russinnen und Russen insgesamt seit Beginn des Ukraine-Kriegs nach Deutschland gekommen sind, kann das Ministerium nicht beziffern, weil an den Grenzen zu den Nachbarländern keine regulären Grenzkontrollen stattfinden. Einen Anhaltspunkt böten die gestellten Asylanträge, so das Ministerium. Zwischen Anfang März und Ende August wurden demnach 989 Asylerstanträge von russischen Staatsangehörigen erfasst.