Caritas: Pflegebedürftige dürfen nicht in die Sozialhilfe abrutschen

Caritas: Pflegebedürftige dürfen nicht in die Sozialhilfe abrutschen

Berlin (epd). Der Deutsche Caritasverband sieht angesichts der steigenden Energiepreise dringenden Handlungsbedarf in der Pflegepolitik. „Der Sozialstaat muss dafür Sorge tragen, dass Pflegebedürftigkeit nicht automatisch in den Sozialhilfebezug führt“, sagte die Präsidentin des katholischen Wohlfahrtsverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, am Montag in Berlin. Die gesetzliche Pflegeversicherung müsse gestärkt werden.

Sie begrüßte, dass mit der von der Bundesregierung in Angriff genommenen Ausweitung der Wohngeldansprüche auch für Menschen, die in Altenheimen leben, die Unterkunftskosten in den Heimen sozialstaatlich besser abgefedert werden sollen. „Die Wohngeldreform muss so gestaltet werden, dass das Wohngeld für die Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe einfach zu beantragen und praxisgerecht bemessen ist“, betonte die Caritas-Präsidentin.

Der politische Handlungsbedarf in der Pflege sei damit aber nicht erledigt, es müssten weitere Schritte folgen. „Eine gute Lösung für die Pflege muss an mehreren Hebeln ansetzen. Wichtig wäre, dass der Bund die Kosten der medizinischen Behandlung von Pflegebedürftigen sowie die Ausbildungskosten, die derzeit über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu finanzieren sind, übernimmt.“ Außerdem sollte der Bund einen Zuschuss an die Pflegeversicherung zahlen, um die Pflegeversicherung finanziell zu entlasten.

Jenseits der strukturellen Reformen in der Pflege müssten pflegepolitische Vorkehrungen getroffen werden für die nächsten Phasen der Pandemie, ergänzte Welskop-Deffaa. „Auch im Coronawinter 2022/23 muss alles getan werden, um die Orte aufrechtzuerhalten, an denen die Menschen gepflegt und betreut werden. Der Schutz eines sozialen Netzes, das auch in Krisenzeiten verlässlich trägt, geht nicht zum Nulltarif.“