Leipzig (epd). Vor dem Landgericht Leipzig beginnt am 24. Oktober der Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim. Ihm werde unter anderem Verleumdung vorgeworfen, teilte das Landgericht am Mittwoch in Leipzig mit. Der Angeklagte soll sowohl im Rahmen eines Videos als auch gegenüber der Polizei wahrheitswidrig behauptet haben, dass der Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe „seinen Stern wegzupacken“, damit er einchecken könne (Az.: 6 KLs 607 Js 56884/21).
Die Angaben beziehen sich auf einen Davidstern, das Symbol von Jüdinnen und Juden. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt. Der Musiker hatte im Oktober vergangenen Jahres einem Leipziger Hotelmitarbeiter antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft eingestellt und Ende März Anklage gegen Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erhoben.
Grundlage sind Überwachungskameras des Hotels, die die Aussagen des Sängers offenbar widerlegen. Laut dem Landgericht könnte im Falle einer Verurteilung auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Für die Hauptverhandlung sind den Angaben zufolge zunächst insgesamt sieben Termine bis zum 30. November bestimmt.
Zu einer weiteren Anklage gegen Ofarim - unter anderem wegen falscher Versicherung und Betrugs - gebe es noch keine Entscheidung darüber, ob ein Verfahren eröffnet wird.