Mainz, Wiesbaden (epd). Auch nach dem Nein zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, noch Möglichkeiten zur Nutzung von bestimmten Daten. Münch sagte in der Nacht zum Mittwoch im „heute journal update“ des ZDF, IP-Adressen von Rechnern dürften auch nach dem Urteil vom Dienstag gespeichert werden. Er erwarte, dass diese Spielräume genutzt werden.
IP steht für Internetprotokoll und ist vergleichbar mit der Adresse eines Geräts im Internet. Mithilfe der IP-Adresse lassen sich Rechner, Smartphones oder Tablets eindeutig identifizieren. Die Möglichkeit der Identifizierung ist nach Münchs Worten bei der Aufklärung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Hass und Hetze im Netz wichtig.
Zudem werde Kriminalität „immer digitaler“, unterstrich der BKA-Präsident. Eine Mindest-Speicherfrist sei „erforderlich, will man Straftaten erfolgreich bekämpfen“, machte Münch deutlich.