Aachen (epd). Das Verwaltungsgericht Aachen hat die letzten noch anhängigen Klagen gegen die Ausweitung des Tagebaus Garzweiler II und die damit zusammenhängende Abbaggerung des Dorfes Lützerath abgewiesen. Am Dienstag wurden drei Klageverfahren vom Gericht für unzulässig erklärt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte (AZ.: 6 K 103/21, 6 K 1726/21, 6 K 1144/22). Mit den Verfahren hatte ein nicht in Lützerath lebender Kläger die Abbaggerung seines in dem Dorf gelegenen Grundstücks durch den Tagebau verhindern wollen.
Das Verwaltungsgericht lehnte die Klagen aus formalen Gründen ab. Dem Kläger fehle für alle Verfahren die Klagebefugnis, denn er habe das Eigentum - ein unbebautes Wiesengrundstück - Anfang 2021 nur deshalb erworben, um die Klagen erheben zu können. Das Grundstück sollte als sogenanntes Sperrgrundstück „die bergbauliche Inanspruchnahme“ von Lützerath verhindern. Dieses Vorgehen rechtfertige den Vorwurf der „unzulässigen Rechtsausübung“, hieß es.
Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Abbaggerung des Ortes zudem bereits beschlossen, wie das Gericht mitteilte. Auch war das Eigentum an dem von ihm erworbenen Grundstück bereits auf die Betreiberin des Tagesbaus übertragen worden.
Nach den Entscheidungen des Gerichts sind keine weiteren Verfahren zur Ausweitung des Tagebaus Garzweiler II am Verwaltungsgericht Aachen anhängig. Weitere Klagen anderer Grundstückseigentümer oder Mieter hatten sich zuvor schon durch Klagerücknahmen erledigt. Zwei weitere Klagen hat der Kläger in der heutigen mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
Gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen kann nun eine Zulassung der Berufung beantragt werden. Hierüber entscheidet das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.