Detmold, Braunschweig (epd). Zu der Klimaklage eines Bio-Bauern gegen den Autokonzern VW hat das Landgericht Detmold am Freitag noch keine Entscheidung gefällt. Die mündliche Verhandlung werde laut einem Beschluss am 3. Februar 2023 fortgesetzt, teilte der Vorsitzende Richter Wolfram Wormuth in Detmold mit. Das Gericht habe dem Kläger außerdem „weitere rechtliche Hinweise“ zu den von ihm nach einem ersten Gerichtstermin im Mai teilweise neu gefassten und ergänzten Klageanträgen gegeben (AZ. 01 O 199/21).
Die Anwältin des Landwirtes, Roda Verheyen, wertete die Fortsetzung des Verfahrens als „ersten Erfolg“, wie die Umweltorganisation Greenpeace mitteilte. Der 62-jährige Bauer Ulf Allhoff-Cramer aus Detmold hat mit Unterstützung von Greenpeace den Wolfsburger Autohersteller auf zivilrechtlicher Grundlage verklagt. Er macht seine persönlichen Eigentumsrechte geltend und fordert von der VW AG ein Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2030. Der Bio-Bauer ist bisher weltweit der erste und einzige, der aus direkter Betroffenheit gegen einen Autokonzern klagt.
Die Detmolder Richter hätten am Freitag keine Zweifel daran geäußert, dass VW „mit seinem klimaschädlichen Geschäftsgebaren für den verheerenden Zustand der Wälder und Böden des Klägers mitverantwortlich sein kann“, sagte Verheyen laut Greenpeace. Allhoff-Cramer argumentiert in seiner Klage, dass die abnehmende Bodenfeuchtigkeit sowie Dürren und Starkregen seinem Betrieb mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Forstflächen bereits deutliche Schäden zugefügt habe. Allein mit seiner PKW-Sparte verursache Volkswagen als zweitgrößter Autobauer der Welt ein Prozent der globalen Treibhausgasemissionen und müsse deshalb den klimagerechten Umbau des Unternehmens erheblich beschleunigen.
Weitere Klima-Klagen gegen Volkswagen durch die Geschäftsführer von Greenpeace sowie eine Klima-Aktivistin sind nach Angaben der Umweltorganisation vor dem Landgericht Braunschweig anhängig. Vor Gerichten in Stuttgart und München klage die Deutsche Umwelt-Hilfe gegen die Mercedes-Benz und BMW.