Berlin (epd). Das Landgericht Berlin verhandelt am 14. September über die Klage einer Frau, die wegen ihres unbekleideten Oberkörpers von einem Wasserspielplatz im Treptower Park verwiesen worden war. Die Klägerin sehe sich durch das Handeln von Wachschutz und Polizei vom Juni 2021 sowie durch das Handeln der mit dem Vorfall befassten Behörden in ihren Rechten verletzt, teilte ein Gerichtssprecher am Montag in Berlin mit. Die Frau klagt deshalb auf eine Entschädigung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).
Das Land Berlin meint hingegen, dass keine Ansprüche der Klägerin nach dem LADG bestehen (AZ: 26 O 80/22). Ob es am 14. September schon ein Urteil geben wird, sei offen, hieß es.
Der Fall hatte im Sommer 2021 für Aufsehen gesorgt. Gegenüber Medien berichtete Gabrielle L. damals, dass sie sich mit ihrem sechsjährigen Sohn auf dem Wasserspielplatz im Plänterwald oben ohne gesonnt habe. Zuerst ein Wachschutz und später zwei hinzugerufene Polizisten hätten ihr das verbieten wollen. Sie müsse einen BH tragen. Sie weigerte sich und verließ die sogenannte „Plansche“.
Der „frauenfeindliche Vorfall“ zeige die ungleiche Behandlung von Frauen und Männern, kritisierte sie später. Frauen solle es erlaubt sein, sich überall dort oben ohne zu zeigen, wo dies auch Männern möglich sei. Laut dem zuständigen Bezirksamt Treptow-Köpenick war laut den Benutzerregeln auf dem Spielplatz FKK nicht gestattet. Der vom Bezirksamt beauftragte Wachschutz habe vom Hausrecht Gebrauch gemacht.