Berlin (epd). Die Bundesregierung unterstützt in den Verhandlungen für ein EU-Lieferkettengesetz den Vorschlag der EU-Kommission. Darauf habe man sich am Rand der Klausurtagung des Bundeskabinetts in dieser Woche in Meseberg verständigt, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag in Berlin mit. Mit der geplanten EU-Regelung werde der Rechtsschutz für Opfer von Menschenrechtsverletzungen erheblich verbessert, erklärte Heil. Die Europäische Union will Unternehmen verpflichten, auch bei ihren internationalen Zulieferfirmen für die Einhaltung der Menschenrechte und von Umweltstandards zu sorgen. Bei Verstößen sind Sanktionen vorgesehen.
Die EU-Kommission plant zudem Rechtsänderungen für Klagen gegen Verstöße, die über das deutsche Recht hinausgehen. Heil erklärte, das deutsche Lieferkettengesetz habe bereits die Möglichkeiten für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen verbessert, ihre Rechte einklagen zu können, indem Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften in ihrem Namen vor deutsche Gerichten ziehen dürfen. Das geplante EU-Gesetz würde einen Schritt weitergehen und auch Schadenersatzklagen nach deutschem Recht ermöglichen.
Über das EU-Lieferkettengesetz soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr eine Einigung der Mitgliedsstaaten zustande kommen. Der endgültige Text des Gesetzes wird zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europaparlament ausgehandelt.
Der Bundestag hatte im Sommer vorigen Jahres das deutsche Lieferkettengesetz verabschiedet. Größere Unternehmen müssen damit künftig bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Gesetz soll in zwei Schritten in Kraft treten und gilt ab 2023 zunächst für rund 600 und ab 2024 für rund 3.000 Unternehmen. Neben Menschenrechten müssen auch gewisse Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden.