Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen

Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen

Berlin (epd). Für Frührentner sollen ab Januar die Hinzuverdienstgrenzen wegfallen. Das Bundeskabinett entschied zudem am Mittwoch in Berlin, dass bei den Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenzen deutlich steigen.

Bisher darf erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Rente grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden. Wer früher in Rente geht, hätte nach geltender Rechtslage im kommenden Jahr nur maximal 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen dürfen. Bei einem Überschreiten des Betrags wäre es zu einer Kürzung oder gar zu einer Streichung der gesetzlichen Rente gekommen.

Schon während der Corona-Pandemie lag die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung deutlich höher als zuvor. „Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht“, sagte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

Für die Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten solle mit den verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten eine Brücke in den Arbeitsmarkt gebaut werden.