Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat die neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter gebilligt. Es beschloss am Mittwoch in Berlin Änderungen am Infektionsschutzgesetz, die nun im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung, je nach Lage könnten die Bundesländer künftig die Maskenpflicht oder Obergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen vorschreiben. Es gehe darum, eine hohe Zahl von Todesfällen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen nach Covid-19-Erkrankungen zu verhindern.
Dem Entwurf zufolge, auf den Lauterbach sich Anfang August mitJustizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt hatte, soll ab Oktober bundesweit einheitlich eine Maskenpflicht gelten im öffentlichen Bahn-Fernverkehr und in Flugzeugen. Auch die Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden einheitlich geregelt. Es gilt eine Masken- und eine Testpflicht für Besucher und Personal, mit Ausnahmen beispielsweise für frisch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher.
Ansonsten können von Oktober an die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen je nach Lage verschärfen. Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, können sie Masken im öffentlichen Personennahverkehr und in Innenräumen vorschreiben. Außerdem sollen die Bundesländer Tests anordnen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten. Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden, Lockdowns und Kontaktsperren sind nicht vorgesehen.
Die Maskenpflicht kann erweitert werden, etwa auf Veranstaltungen draußen, wenn in einem Bundesland oder einer Region andernfalls die Gesundheitsversorgung gefährdet ist. Weiterhin können die Länder wieder einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum anordnen sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen. In Schulen sollen Masken für Kinder ab der fünften Klasse zur Pflicht gemacht werden können, wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist.
Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober an gelten. Die derzeitigen Bestimmungen, die eigentlich zum 23. September auslaufen, werden deshalb bis Ende September verlängert. Der Entwurf muss nun im Bundestag und Bundesrat beraten werden.