Berlin (epd). Die Bundesregierung hat eine Regelung für den Umgang mit knappen medizinischen Ressourcen im Fall einer Pandemie auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Entwurf für ein Gesetz, das die Benachteiligung behinderter und hochaltriger Menschen in solchen Notlagen ausschließen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres eine entsprechende Regelung verlangt. Über das ethisch sensible Thema muss noch der Bundestag beraten und entscheiden.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schreibt vor, dass alle Patienten und Patientinnen im Falle knapper medizinischer Ressourcen gleichbehandelt werden müssen. Maßgebliches Kriterium bei der Entscheidung, wer etwa an das einzige verfügbare Beatmungsgerät angeschlossen wird, wäre demnach die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit. Weitere Erkrankungen dürften in der aktuellen Lage nur eingeschränkt berücksichtigt werden, Kriterien wie Alter, Behinderung und Grad der Gebrechlichkeit gar nicht.
Die Entscheidung über die Zuteilung muss den Plänen zufolge von mehreren Ärzten getroffen werden. Ausdrücklich ausgeschlossen werden soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums die sogenannte Ex-Post-Triage, bei der einem Patienten, der bereits in Behandlung ist, die Therapie entzogen wird, um sie einem anderen Patienten mit besserer Überlebenswahrscheinlichkeit zugutekommen zu lassen. Sie ist ethisch besonders umstritten.