Verbände loben Regelung für Begleitung behinderter Patienten

Verbände loben Regelung für Begleitung behinderter Patienten

Düsseldorf (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe begrüßt die Regelung, welche Begleitpersonen für behinderte Patienten in Kliniken künftig einen Anspruch auf Krankengeld haben. Die Patientenverbände sähen eine lange geforderte Notwendigkeit gut umgesetzt, heißt es in einer am Mittwoch in Düsseldorf veröffentlichten Mitteilung. Betont wird jedoch zugleich, dass der Gesetzgeber den Kreis derjenigen, die von der Regelung ab November profitieren, noch erweitern müsse.

Hintergrund ist der Beschluss zur Krankenhausbegleitungs-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der gibt vor, welche Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld künftig Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie eine Person mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten.

So muss die Klinikbehandlung ohne die Begleitung nicht durchführbar oder erheblich eingeschränkt sein. Auch die Notwendigkeit, die Begleitperson in die Therapie im Krankenhaus oder im Anschluss an die Behandlung einzubeziehen, sind als Begründung zulässig. Aber es gibt auch Vorbedingungen: Die behinderten Versicherten müssen Eingliederungshilfe beziehen, die Begleitpersonen müssen gesetzlich krankenversichert sein, und die Begleitung in der Klinik muss mindestens acht Stunden am Tag betragen.

„Eine Assistenz im Krankenhaus durch eine nahestehende Person ist für Menschen mit Behinderung teilweise unabdingbar, um die Behandlung durchführen zu können“, sagte Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Denn für sie sei der Belastungsgrad durch die kommunikativen, mentalen und körperlichen Einschränkungen noch deutlich höher.

Kritik übten die Patientenvertreter an den Beschränkungen des Kreises der Anspruchsberechtigten. Der Bedarf einer Begleitung sei auch bei vielen behinderten Menschen ohne Eingliederungshilfeanspruch sowie bei älteren beeinträchtigen Menschen gegeben. Hier mahne man an, dass der Gesetzgeber den Personenkreis noch ausweitet.