Köln (epd). Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat erkennen lassen, dass er bei den Beratungen über das neue Infektionsschutzgesetz Änderungen des Bundestages am Vorschlag der Regierung erwartet. Zusammen mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er eine „Formulierungshilfe“ vorgelegt, sagte Buschmann am Mittwoch im Deutschlandfunk. „Das letzte Wort hat da natürlich das Parlament“, betonte er.
Das Bundeskabinett will am Vormittag in Berlin über die Corona-Maßnahmen für Herbst und Winter beraten, die Regeln sollen von Oktober an gelten. Den Plänen Buschmanns und Lauterbach zufolge können die Bundesländer wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen vorschreiben, wenn wegen steigender Infektionszahlen eine Überlastung des Gesundheitswesens droht. Sogenannte Lockdowns und Schulschließungen soll es nicht mehr geben.
Bundesweit einheitlich sollen lediglich die Schutzmaßnahmen im Fernverkehr der Bahn und beim Fliegen sowie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt werden. Neben der Maskenpflicht soll für Kliniken und die Pflege auch eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher gelten, mit möglichen von den Bundesländern zu regelnden Ausnahmen für frisch geimpfte und genesene Personen.
Über die Maskenpflicht in Flugzeugen wird seit einigen Tagen diskutiert, nachdem in einem Regierungsflieger mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf dem Weg nach Kanada von den meisten Mitreisenden keine Masken getragen wurden. Der Zugang zu der Bundeswehr-Maschine war nur mit einem aktuellen negativen PCR-Test möglich.
Buschmann kritisierte das dadurch entstandene Bild in der Öffentlichkeit und nannte es „politisch klüger, von solchen Ausnahmen, wenn sie denn bestehen, keinen Gebrauch zu machen“. Wie er selbst die Frage der Maskenpflicht in Linien-Flugzeugen bewertet, ließ der FDP-Politiker offen und verwies auf einen entsprechenden Wunsch des Gesundheitsministeriums.