Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch reduzieren. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am Donnerstag in Berlin, zeitlich befristet werde dafür der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten, und zwar so lange, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werde.
Diese Umlage in Höhe von zunächst rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde wird ab Oktober fällig und soll bis Ende März 2024 gelten. Damit können Gasversorger den Großteil der Kosten an ihre Kunden weitergeben, die ihnen entstehen, weil sie ausbleibende Lieferungen aus Russland mit deutlich teurerem Gas ersetzen müssen.
Die Lieferung von Gas unterliegt eigentlich dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Die Bundesregierung hatte sich zunächst bei der EU-Kommission darum bemüht, die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage nicht erheben zu müssen, was Brüssel jedoch ablehnte. Laut Scholz werden mit der nun getroffenen Entscheidung einer reduzierten Mehrwertsteuer auf den Verbrauch die Gaskunden insgesamt „deutlich stärker“ entlastet als Mehrbelastung durch die Umlage entsteht. „Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie diese Senkung eins zu eins weitergeben“, betonte der Kanzler.
Er fügte hinzu, in den kommenden Wochen werde die Regierung ein drittes Entlastungspaket schnüren. „Die Gerechtigkeitsfrage ist entscheidend, damit das Land in dieser Krise zusammenbleibt“, sagte der Bundeskanzler.