Karlsruhe (epd). Die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder ist verfassungsgemäß. Die seit März 2020 bestehende Impfpflicht für den Besuch einer Kita oder einer Tagesmutter diene nicht nur dem Gesundheitsschutz der Kinder, sondern wolle auch die Weiterverbreitung der hoch ansteckenden Krankheit verhindern, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 469/20 und weitere) Gegenüber diesen Interessen müsse das verfassungsrechtliche Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten.
Die beschwerdeführenden Eltern und Kinder hatten in ihrer Verfassungsbeschwerde angeführt, dass Impfreaktionen und mögliche Schäden der Kinder durch die medizinisch nicht notwendige Impfung nicht wieder rückgängig gemacht werden könnten.
Doch die Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. „Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt“, entschieden die Verfassungsrichter.