Hannover (epd). Der Deutsche Kulturrat kritisiert die Ausnahmen von der Maskenpflicht im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes. „Es wäre sicherlich einfacher gewesen, ab einem bestimmten Infektionsgeschehen eine Maskenpflicht für Kultureinrichtungen festzulegen und keine Ausnahmen für frisch geimpfte oder genesene Personen vorzusehen“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Freitag).
So entstehe ein erheblicher Mehraufwand für die Kulturbetriebe, sagte Zimmermann. Sie könnten über das Hausrecht zwar eine generelle Maskenpflicht einführen, aber diese müsse auch durchgesetzt werden können. „Hier wird die Verantwortung einfach auf die einzelnen Einrichtungen übertragen“, kritisierte er.
Zudem sprach sich Zimmermann für mehr Einheitlichkeit im Infektionsschutzgesetz aus. Wenn Künstlerinnen und Künstler oder Veranstaltungen in verschiedenen Bundesländern zu Gast sind, führe der Gestaltungsspielraum der Länder zu „einem erheblichen Mehraufwand und Wirrwarr“.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten am Mittwoch über die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz informiert. Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, sollen die Bundesländer im Herbst wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen können für alle Menschen, die nicht vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Bundesweit einheitlich werden lediglich die Schutzmaßnahmen im Fernverkehr der Bahn und beim Fliegen sowie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt. Das neue Infektionsschutzgesetz soll zum 1. Oktober in Kraft treten.