Frankfurt a.M. (epd). Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat von den Kirchen „Transparenz und Vergleichbarkeit von Aufarbeitung“ gefordert. „Es darf nicht vom Zufall abhängen, wie oder ob Aufarbeitung geleistet wird“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. In dem Punkt gebe es bei beiden Kirchen große Probleme, auf die Betroffene zu Recht hinwiesen.
„Betroffene brauchen weder Mitleid noch seelsorgerliche Anteilnahme“, betonte die Beauftragte. „Sie brauchen verbindliche Rechte und Strukturen, in denen sie den Prozess der institutionellen Aufarbeitung mitgestalten können.“
Auf die Frage, was sich aus dem Zustandekommen der Vereinbarung zwischen der katholischen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung für die Aufarbeitung in anderen Institutionen lernen lasse, sagte Claus: „Man kann viel aus dem lernen, was nicht geklappt hat, gerade für die Institutionen, die noch am Beginn der Aufarbeitung stehen oder sich dieser noch gar nicht gestellt haben.“
Die Erfahrung der Kirchen zeige aber auch, „dass wir die Strukturen der Bundesebene in die Fläche bringen müssen. Gäbe es die Fachlichkeit und die Expertise, wie wir sie im Bund haben, auch in der Fläche in den Ländern, dann wäre sie auch vor Ort nutzbar, in den Sportverbänden, Bistümern, Landeskirchen, Jugendämtern oder Schulen“, betonte die Missbrauchsbeauftragte.
Zugleich mahnte Claus eine Verbesserung der Datenlage über das Ausmaß sexueller Gewalt in Deutschland an. Es sei ein Skandal, dass es keine validen Zahlen gebe. Selbst die Polizeiliche Kriminalstatistik bilde nur einen Teil des sogenannten Hellfeldes ab. „Wenn wir aber wissen wollen, ob und wo Personen nach sexueller Gewalterfahrung im Hilfesystem ankommen, brauchen wir auch das Hellfeld des Gesundheitssystems, der Jugendhilfe und der Justiz.“ Notwendig seien aber auch Erhebungen über das weitaus größere Dunkelfeld.