Köln (epd). Das Erzbistum Köln räumt Fehler im Missbrauchsfall des Pfarrers Winfried Pilz und der Kommunikation mit dem Bistum Dresden-Meißen ein. Nachdem der damalige Kölner Kardinal Joachim Meisner den seit 2010 in Dresden lebenden Ruhestandspfarrer 2014 sanktioniert habe, „hätte unmittelbar danach eine Information an das Bistum Dresden-Meißen stattfinden müssen“, räumte das Erzbistum Köln am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ein.
„Auch im Jahre 2018 wäre eine schriftliche Information angezeigt gewesen, ist aber bedauerlicherweise ausgeblieben“, hieß es weiter. Ob es mündliche Hinweise gegeben habe, sei nicht bekannt. Das Erzbistum Köln stehe in dieser Angelegenheit derzeit mit den Zuständigen des Bistums Dresden-Meißen in Verbindung.
In der „Bild“-Zeitung hatte der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers den Umgang des Erzbistums Köln mit dem Fall Pilz kritisiert und gesagt: „Der Fall zeigt leider erneut, dass beim Thema Transparenz und Kommunikation insbesondere bei Fällen sexuellen Missbrauchs weiterhin dringender Verbesserungsbedarf besteht.“ Auch ein Sprecher des Bistums Dresden-Meißen äußerte sich kritisch in der Zeitung: „In den Gemeinden, in denen Pilz tätig war, hätte beispielsweise vom Pfarrer auf das Umgangsverbot besonders geachtet werden können.“ Dies sei mangels Unterrichtung unterblieben.
Hintergrund ist der Fall des 2019 gestorbenen katholischen Pfarrers Winfried Pilz aus dem Erzbistum Köln. Pilz war lange Jahre Präsident des katholischen Kindermissionswerks „Die Sternsinger“. Er leitete zuvor, von 1972 bis 1989, die renommierte Jugendbildungsstätte Haus Altenberg in der Nähe von Köln. Lange Jahre galt er als führende Figur in der Jugendseelsorge.
Bereits in den 1970 Jahren soll der katholische Pfarrer einen schutzbedürftigen jungen Erwachsenen sexuell missbraucht haben. Der Betroffene stellte laut Darstellung eines Rechtsgutachtens, des sogenannten Gercke-Gutachtens des Erzbistums Köln, im Jahr 2012 Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids. Ein Jahr später wurde der Fall vom Erzbistum an die Glaubenskongregation in Rom übergeben, die das Verfahren nach Köln zurückverwies.
Im Februar 2014 wurde dem im Ruhestand befindlichen Beschuldigten ein Strafdekret übermittelt, wonach er mit einem Kontaktverbot mit Minderjährigen belegt wurde. Pilz musste sich demnach auch an den Kosten für die Zahlung an den Betroffenen beteiligen und ihn persönlich um Verzeihung bitten. Im Dezember 2018 wurden die Akten nachträglich der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Mann starb 2019.
Zu den Schilderungen im Rechtsgutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger scheinen seitdem weitere Erkenntnisse hinzugekommen zu sein. Das Erzbistum veröffentlichte in der vergangenen Woche einen Aufruf und bittet darin mögliche weitere Betroffene und Zeugen an den ehemaligen Einsatzorten des Pfarrers um Informationen über mögliche weitere Missbrauchstaten an Minderjährigen und Schutzbefohlenen.