2,3 Millionen Schutzsuchende seit 1950 nach Deutschland gekommen

2,3 Millionen Schutzsuchende seit 1950 nach Deutschland gekommen

Wiesbaden (epd). 2,3 Millionen Menschen sind seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland zugewandert. Etwa die Hälfte der Menschen, die nach 1950 auf der Suche nach Schutz nach Deutschland gekommen sind, ist zwischen den Jahren 2014 und 2021 zugewandert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden anlässlich des Weltflüchtlingstages am Montag auf Basis von Daten des Mikrozensus 2021 mitteilte. Demnach dürften die Zahlen für 2022 wegen des Ukraine-Krieges und der dadurch ausgelösten Fluchtbewegung deutlich höher liegen.

Aus Syrien, wo seit 2011 Krieg herrscht, kamen den Statistikern zufolge 670.000 Menschen, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland einreisten und im Land blieben. Weitere 221.000 Menschen stammten aus Afghanistan und 191.000 Personen aus dem Irak. Auch Polen (141.000 Menschen), der Iran (115.000 Menschen) und die Türkei (102.000 Menschen) sind wichtige Herkunftsstaaten. Bereits im vergangenen Jahr, also noch vor dem russischen Angriff auf die gesamte Ukraine, gaben 38.000 Ukrainerinnen und Ukrainer an, aus Gründen von Flucht und Asylsuche nach Deutschland zugewandert zu sein.

Die geflüchteten Zugewanderten sind laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 40 Jahre alt. 41 Prozent der Menschen sind demnach Frauen und 59 Prozent Männer.

Der Erhebung zufolge leben darüber hinaus 962.000 Vertriebene des Zweiten Weltkrieges in Deutschland. Darunter fielen Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 infolge von Flucht, Vertreibung und Ausweisung auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert seien. Sie seien im Durchschnitt heute 82 Jahre alt.

Für den Mikrozensus wird jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt. Die Angaben beruhen laut Statistischem Bundesamt auf den Selbstauskünften der Befragten. Auch die Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung werde subjektiv beantwortet und hänge nicht zwingend mit dem offiziellen Aufenthaltstitel zusammen.