Berlin (epd). Das zur Stärkung der Bundeswehr geplante Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem Sonderfonds und der damit verbundenen Grundgesetzänderung zu.
Für die Verfassungsänderung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer stimmte der Änderung des Grundgesetzes zu. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Linken - Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen - enthielten sich.
Mit dem Sondervermögen reagiert die Bundespolitik auf Russlands Krieg gegen die Ukraine. Mit dem zusätzlichen Geld soll unter anderem die Anschaffung von F35-Tarnkappenjets bezahlt werden, aber auch die Ausstattung von Soldatinnen und Soldaten. Der Bundestag hatte das Sondervermögen in der vergangenen Woche beschlossen. Die Ampel-Koalition hatte sich mit CDU und CSU im Parlament auf Details des Sondervermögens verständigt. Mit der Zustimmung der Union wurde im Bundestag die Zweidrittelmehrheit erreicht.
Im Gesetz für das Sondervermögen festgehalten ist auch das in der Nato vereinbarte Ziel, pro Jahr mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung fließen zu lassen. Laut Nato-Statistik entsprachen die deutschen Verteidigungsausgaben zuletzt etwa 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung.