Leipzig (epd). Die beiden Soldaten, die gegen die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen, wollen sich mit keinem der verfügbaren Vakzine impfen lassen. Die Beschwerde vor dem Wehrdienstsenat richte sich gegen alle verfügbaren Impfstoffe, sagte einer der beiden Kläger am Dienstag bei der Verhandlung in Leipzig.
Der Oberstleutnant lehnte auch die Verwendung sogenannter Totimpfstoffe ab. Diese seien nicht ausreichend erforscht, sagte der Bundeswehroffizier. Dem Richter zufolge könnten die beiden Kläger die von der Bundeswehr verwendeten Vakzine von Biontech und Moderne meiden, indem sie bei niedergelassenen Ärzten oder in Impfzentren andere Impfstoffe wählen.
Der zweite Kläger, ebenfalls ein Oberstleutnant, sprach im Zusammenhang mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna von „experimentellen Injektionen“. Sein Vertrauen sei wegen der raschen Zulassung der Impfstoffe zerstört. „Ich war mit Corona infiziert, ich sehe keinen Sinn in der Impfung“, sagte der Offizier.
Die Anwältin der beiden Offiziere äußerte Zweifel daran, dass Corona eine Krankheit sei, an der man schwer erkranken könne und gegen die man sich impfen lassen müsse. Es reiche aus, sich gesund zu halten, in die Sonne zu gehen und sein Immunsystem zu stärken, erklärte sie vor dem Bundesverwaltungsgericht.