Berlin (epd). Der Bundestag hat der Grundgesetzänderung für die Einrichtung eines 100 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögens Bundeswehr zugestimmt. Bei einer namentlichen Abstimmung votierten am Freitag in Berlin 567 Abgeordnete dafür, dass die Kreditermächtigung zur „Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ der deutschen Streitkräfte über den neuen Absatz 87a im Grundgesetz abgesichert wird. 96 stimmten dagegen, 20 enthielten sich. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die damit erreicht wurde. Später stand noch die Abstimmung über das Sondervermögensgesetz selbst auf der Tagesordnung.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) warben im Parlament für den Sonderfonds. „Wir haben uns diese Welt nicht ausgesucht, aber müssen uns dieser neuen Realität stellen“, sagte Baerbock und verwies auf „Russlands brutalen Angriffskrieg“ auf die Ukraine. Die Defizite bei der Bundeswehr seien keine Sekunde länger tragbar. Lambrecht fügte hinzu, dass mit der Mangelverwaltung nun Schluss sein müsse. Dafür werde jetzt der Grundstein gelegt.
Lindner sagte, dass die Verhandlungen mit der Union zum Sondervermögen in seinem Ministerium, dem ehemaligen Reichsluftfahrtministerium, geführt worden seien. In diesen Räumen sei vor Jahrzehnten der aggressive Militarismus Deutschlands vorangetrieben worden. „Damals wurde Deutschlands militärische Stärke in Europa gefürchtet. Heute wird in Europa gefürchtet, dass Deutschland militärische Defizite hat.“ Und genau das habe man an diesem historischen Ort gemeinsam verändert.
Für die Unionsfraktion sprach Mathias Middelberg (CDU) und bezeichnete den von den Ampel-Fraktionen und der Union erzielten Kompromiss als „sehr gutes Ergebnis“ für Deutschland, Europa und für die Bundeswehr. Wegen der Verfassungsänderung waren SPD, Grüne und FDP auf Stimmen von CDU und CSU angewiesen.
Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer kritisierte den parlamentarischen „Schweinsgalopp“, mit dem die Änderung des Grundgesetzes durch den Bundestag gebracht worden sei. Die Verfassung werde für einen Nebenhaushalt missbraucht, sagte er. Es sei keine Grundgesetzänderung nötig, um der Bundeswehr Geld zu geben.